Bienenschutzverordnung

Die Verordnung wurde entsprechend der Gefahr, die von chemischen Mitteln auf andere Tiere ausgeht, zum Schutz der Bienen erlassen. Bienen ernähren sich von Nektar und Pollen und sind wichtige Bestäuber für viele Pflanzenarten. Um 1 kg Pollen zu sammeln, müssen auf 60.000 Flügen bis zu 5.000.000 Blüten besucht werden. Vor allem im Obstbau kommen Bienenvölker gezielt zum Einsatz, um die Quantität und Qualität der Erträge halten zu können. Vier bis fünf Bienenvölker tummeln sich auf einem Hektar Obstbaumbestand. Sie sind ausserdem wichtige Bioindikatoren , der Imker kann aus dem Verhalten der Bienen und dem Honigertrag auf Veränderungen im Naturhaushalt schliessen. Ein Bienenvolk produziert im Schnitt 15 kg Honig pro Jahr, ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor.

Die Bienenschutzverordnung regelt den Einsatz bienengefährlicher Mittel. Die Gefährlichkeit wird durch die Kennbuchstaben B1, B2, B3 und B4 angegeben. Im Umkreis von 60 m um Bienenstände dürfen bienengefährliche Mittel ohne Zustimmung des Imkers nur ausserhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs angewandt werden. Stehen während dieser Zeit Pflanzen in Blüte, darf keines der Mittel eingesetzt werden, auch Pflanzen an denen deutliche Honigtau-Ausscheidungen erkennbar sind dürfen mit diesen Mitteln nicht behandelt werden.

Neben den Bienen gibt es noch eine Reihe weiterer nützlicher Insekten, die sich nicht an die Flugzeiten der Bienen halten. So sind zum Beispiel Hummeln besonders gefährdet, da sie bereits sehr früh und auch noch sehr spät fliegen, wenn die Bienen noch oder bereits wieder in ihrem Stock sind. Selbst bei Kälteeinbrüchen fliegen sie bis in die späten Abenststunden hinein. Bei Frostwetter während der Obstbaumblüte sorgen vor allem sie für einen Fruchtansatz. Hummeln sammeln drei- bis fünfmal schneller und virmal mehr Pollen als Bienen, jedoch umfassen ihre Völker nur 300 bis 500 Tiere.

Daneben sind in vielen Fällen nur Hummeln mit ihrem langen Saugrüssel in der Lage, bestimmte Pflanzenarten zu bestäuben. Da sie nicht wie Bienen Vorräte anlegen, stirbt ihre Brut wenn sie eine Woche lang keinen Nektar und Pollen sammeln können. Artenarme Landschaften, das Roden von Hecken, grossflächige Monokulturen, ständig steigender Gifteinsatz und die Vernichtung von Wildkräutern führen neben anderen Faktoren dazu, dass der Bestand an Hummeln immer mehr zurückgeht. Teilweise werden sie bereits wie Bienenvölker gehalten um sie vor dem Aussterben zu schützen. Aus diesen Gründen sollten bienengefährliche Mittel auch innerhalb der “erlaubten” Zeiten nur sehr umsichtig und möglichst sparsam eingesetzt werden.

 

B 1

Sehr Bienengefährlich
Mittel dürfen nicht auf blühende Pflanzen (auch Unkräuter) ausgebracht werden

B 2

Bienengefährlich
Bei blühenden Pflanzen nur nach Beendigung des Bienenfluges, spätestens bis 23.00 Uhr

B 3

Bedingt Bienengefährlich
Bei Richtiger Anwendung werden Bienen nicht gefährdet

B 4

Nicht Bienengefährlich
Das Mittel kann bedenkenlos ausgebracht werden